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04.06.2012


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Materials > Ordnung > § 7

Ordnung für das Zentrum für Neurobiologie des Verhaltens der Georg-August-Universität Göttingen


§ 7 Wissenschaftlicher Beirat

  1. Zur ständigen wissenschaftlichen Begleitung, Beratung und Evaluation der Arbeit des ZNV sowie zur Unterrichtung der beteiligten Institutionen wird spätestens zwei Jahre nach der Gründung des ZNV ein wissenschaftlicher Beirat eingerichtet.

  2. Der Beirat hat bis zu sieben Mitglieder, die verschiedene Disziplinen der verhaltens- und systemorientierten Neurowissenschaften vertreten und aufgrund ihrer Fachkompetenz und Arbeitsschwerpunkte in der Lage sind, die Entwicklung des ZNV zu begutachten.

  3. Die Mitglieder des Beirats werden von der Präsidentin oder dem Präsidenten der Universität Göttingen im Einvernehmen mit den beteiligten Institutionen und dem Vorstand des ZNV für eine Amtszeit von mindestens drei Jahren berufen. Eine Wiederberufung ist einmal möglich.

  4. Der Beirat legt der Präsidentin oder dem Präsidenten der Universität Göttingen und den beteiligten Institutionen in regelmäßigen Abständen einen Evaluationsbericht vor und kann zu Einzelvorhaben des ZNV Stellung nehmen.